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AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


der S&W GmbH
Internationale Spedition
Himmelstraße 9
22299 Hamburg
Tel: 040-2093329-0 / Fax: 040-2093329-99
Mail: info@staplertransport.de


§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über
Speditions-, Fracht-, Lager- und sonstige Logistikleistungen der S&W GmbH (nachfolgend
„Auftragnehmerin“ oder „Spedition“ genannt). Entgegenstehende oder von diesen AGB
abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Spedition
hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die
Spedition in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers
den Auftrag vorbehaltlos ausführt.


§ 2 Anwendung der ADSp 2017
Für alle Verträge, die die Spedition im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit abschließt, gelten die
Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) in der jeweils neuesten
Fassung. Die ADSp 2017 sind auf der Website der Spedition einsehbar und werden dem
Auftraggeber auf Wunsch jederzeit zugesandt. Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die
gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in Obhut des Spediteurs auf
8,33 SZR je kg und für Schäden bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer
Seebeförderung auf 2 SZR je kg sowie die Haftung für andere Schäden auf das Dreifache des bei
Verlust des Gutes zu zahlenden Betrages, höchstens auf 125.000 Euro je Schadenfall und auf
250.000 Euro je Schadenereignis. Die Ziffer 27 ADSp 2017 weicht von § 412 HGB ab.


§ 3 Wartezeiten bei Beladung und Entladung
Die Beladung und Entladung des Transportgutes haben zügig und ohne schuldhaftes Zögern zu
erfolgen. Für Wartezeiten, die über eine Stunde hinausgehen und von der Spedition nicht zu
vertreten sind, wird eine Gebühr von 85,- Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro
angefangene Stunde berechnet. Diese Berechnung beginnt nach Ablauf der ersten kostenfreien
Stunde ab Ankunft des Transportmittels an der Be- oder Entladestelle. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, die Wartezeit entsprechend zu dokumentieren und der Spedition unverzüglich
mitzuteilen.


§ 4 Falsche Angaben zu Transportgut und Fahrtüchtigkeit
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Spedition vollständige und korrekte Angaben zu den
Abmessungen, dem Gewicht und der vollumfänglichen Fahrtüchtigkeit des Transportgutes,
insbesondere von selbstfahrenden Maschinen, wie Gabelstapler, Bau- und Landmaschinen, zu
machen. Werden aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers zusätzliche

Aufwände oder Kosten für die Spedition notwendig (z.B. durch mehr benötigten Laderaum, kein bewegen
des Staplers auf dem LKW möglich, weil nicht fahrtüchtig, Nutzung des Tiefbetts durch größere
Höhe etc.), so ist die Spedition berechtigt, einen entsprechenden Aufpreis zu erheben oder die
Beladung abzulehnen. Sollte der Transport aufgrund dieser falschen Angaben nicht oder nur unter
unverhältnismäßigem Aufwand möglich sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, die volle vereinbarte
Fracht als Ausfallfracht zu zahlen. Etwaige hieraus resultierende weitere Schäden oder Kosten
sind vom Auftraggeber ebenfalls zu tragen.


§ 5 Kurzfristige Stornierung von Aufträgen
Sofern ein bereits zum Transport eingeplanter Auftrag vom Auftraggeber kurzfristig storniert wird,
ist der Auftragnehmer berechtigt, das volle vereinbarte Transportentgelt zu berechnen. Eine
kurzfristige Stornierung liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftrag innerhalb von 24 Stunden
vor dem vereinbarten Abholtermin storniert wird oder wenn die Spedition bereits mit der
Durchführung des Auftrags begonnen hat (z.B. Anfahrt des Transportmittels). Dem Auftraggeber
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Spedition infolge der Stornierung kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§ 6 Termine und Lieferzeiten
Genannte Termine und Lieferzeiten sind ca. Angaben und basieren auf den zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung bekannten Umständen. Ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung dieser Termine
und Lieferzeiten besteht nicht. Die Spedition wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, die
vereinbarten Termine und Lieferzeiten einzuhalten. Eine Überschreitung von Terminen oder
Lieferzeiten berechtigt den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Überschreitung beruht auf grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz der Spedition.


§ 7 Fälligkeit von Rechnungen
Rechnungen der Spedition sind gemäß Ziffer 22 der ADSp 2017 sofort fällig und ohne Abzug
zahlbar, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug
gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Spedition ist berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.


§ 8 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen,
die unter Geltung dieser AGB geschlossen werden, ist, soweit gesetzlich zulässig, Verden.


§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese AGB
eine Regelungslücke aufweisen.


S&W GmbH
Internationale Spedition
Himmelstraße 9
22299 Hamburg
- Stand Mai 2025 -

Hier finden Sie unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zum Download

Hier finden Sie die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) 2017 zum Download

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Internationale Spedition

22299 Hamburg27356 Rotenburg・50674 Köln・86159 Augsburg

TELEFON

Hamburg: 040 20933290

Rotenburg: 04261 1842460

Köln: 0221 67789860

Augsburg: 0821 90786810

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